Wir über uns
Für ein lebendiges Gemeindeleben in Grävenwiesbach wünschen wir uns eine Begegnungsstätte, in der man sich wohl fühlt und zu der man gerne hingeht.
Der satzungsgemäße Zweck des Fördervereins ist die Förderung und Erhaltung eines lebendigen Gemeindelebens durch Unterstützung entsprechender Aktivitäten und Projekte.
Der Verein ist seit März 2014 im Vereinsregister eingetragen.
Vorstand des Fördervereins
Winfried Book | Vorsitzender |
Martin Schneweis | Vertreter des Vorsitzenden |
Hedwig Book | Vertreterin des Vorsitzenden |
Claudia Paesler-Lehr | Kassiererin |
Joachim Pauli | Schriftführer |
Barbara Webbeler | Beisitzerin |
Susanne Lammert | Beisitzerin |
Zweck des Verein
Der Förderverein ist ein gemeinnütziger Verein. Der Vereinszweck ist in der Satzung niedergeschrieben und bindend für die Aktivitäten des Vereins
Zweck des Vereins (Auszug aus der Satzung)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung kirchlicher Zwecke durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO (z.B. durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erlöse aus Veranstaltungen etc.) für die Verwirklichung des steuerbegünstigten Zwecke der „Katholischen Kirchengemeinde St. Konrad von Parzham“. Der Satzungszweck beschränkt sich auf die Unterstützung der Einrichtungen und des Vermögens der jetzigen Katholischen Kirchengemeinde St. Konrad von Parzham Grävenwiesbach, so dass eine künftige Zusammenlegung von Kirchengemeinden diesbezüglich keine Änderung bewirkt.
Die Mittel sollen verwendet werden insbesondere für:
- Errichtung, Ausschmückung, Gestaltung und Unterhaltung der Pfarrkirche und des Pfarrzentrums
- Anschaffung von liturgischen und kirchlichen Gegenständen und Materialien
- Unterstützung gemeindlichen Gruppen wie z. B. die Ministranten, Jugend- und Seniorengruppe
- Unterstützung von Schönheitsreparaturen und Baumaßnahmen an Gebäuden der Kirchengemeinde
- Aktivitäten zur Glaubensfindung und Glaubensvertiefung
- Sonstige, diesen Zwecken dienenden Maßnahmen und Beihilfen.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins.
Der Verein wird mit dem Verwaltungsrat der Kirchengemeinde und den jeweiligen hauptamtlichen Seelsorgern bzw. die jeweiligen hauptamtlichen Auskunftspersonen der Kirchengemeinde über beabsichtigte Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsrates fallen, zusammenarbeiten und diesen darüber informieren. Dabei soll der Verein in gutem Einvernehmen zum Wohl der Kirchengemeinde handeln.